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ZIRP um 12: Die elektronische Patientenakte – Einführung und erste Erfahrungen

Seit dem 1. Januar 2021 können alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) ihrer Krankenkasse erhalten. Darin lassen sich medizinische Befunde und Informationen aus vorhergehenden Untersuchungen und Behandlungen über Praxis- und Krankenhausgrenzen hinweg umfassend speichern. Die Neuregelung bringt für Versicherte und Leistungserbringer zahlreiche Vorteile.