Seit dem 1. Januar 2021 können alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) ihrer Krankenkasse erhalten. Darin lassen sich medizinische Befunde und Informationen aus vorhergehenden Untersuchungen und Behandlungen über Praxis- und Krankenhausgrenzen hinweg umfassend speichern. Die Neuregelung bringt für Versicherte und Leistungserbringer zahlreiche Vorteile.